Der zur Gruppe Deutsche Börse gehörende Indexanbieter Stoxx Ltd. erhöht den zulässigen Maximalanteil einzelner Unternehmen an einem Index zum 18. März von 10 auf 15 Prozent. Diese Änderung der sogenannten Kappungsgrenze betrifft die Indizes DAX, MDAX, SDAX und TecDAX, die damit internationalen Standards angeglichen werden sollen. So setzen etwa der (ebenfalls 40 Titel umfassende) italienische FTSE MIB und der französische CAC 40 das Limit auch bei 15 Prozent. Größere Indizes wie der S&P 500 verzichten ganz auf eine Kappungsgrenze.
Die Anteile der Aktiengesellschaften an ihrem jeweiligen Index werden einmal pro Quartal betrachtet und gegebenenfalls reduziert. Zwischen den Prüfzeitpunkten sind künftig auch zeitweise bis zu 20 Prozent Anteil erlaubt, um außergewöhnlichen Kursausschlägen Raum zu geben. Bisher hat indes noch nie ein DAX-Unternehmen einen Anteil von 15 Prozent erreicht. Die neue Kappungsgrenze dürfte dessen ungeachtet in vielen Fonds, vor allem börsennotierten Indexfonds (ETFs), für Umbauten sorgen.
Fractional Ownership: Investmenttrend mit Risiken
Armin-Alexander Fritz | Keine Kommentare23.01.2024
Das Anlageprinzip der Fractional Ownership („Bruchstückseigentum“) ermöglicht es, an der Wertsteigerung von Luxusgütern zu partizipieren, ohne diese selbst in Gänze erwerben zu müssen. Einschlägige Plattformen veräußern dafür Token, also digitale Verbriefungen des Miteigentums, die durch die Ablage in einer Blockchain besonders sicher sein sollen.
Anleger liefern sich damit allerdings den (Verkaufs-)Entscheidungen der Plattformen aus, denn sie selbst haben in der Regel kein Mitspracherecht. Zudem bestehen zahlreiche rechtliche Unklarheiten, da es sich weitgehend um Neuland handelt. Das betrifft etwa die Haftung bei Diebstahl oder Beschädigung der Assets oder auch die steuerliche Behandlung. Und nicht zu vergessen: Eine Wertsteigerung der Luxusuhren, Kunstwerke und Oldtimer ist mitnichten garantiert, auch wenn manche dieser Nischen-Sachwerte in den vergangenen Jahren ein beachtliches Wertwachstum verzeichnet haben. Fractional Ownership ist mithin eher als spekulative Portfolio-Beimischung zu verstehen, keineswegs als tragende Säule der (Alters-)Vorsorge.
KI trifft Krypto: ChatGPT-Schöpfer will mit Worldcoin und World ID die Welt retten
Armin-Alexander Fritz | Keine Kommentare05.10.2023
Dass Sam Altman Bahnbrechendes zustande bringen kann, hat er mit seinem Unternehmen OpenAI und dessen KI-Anwendung ChatGPT bereits bewiesen. Daraus leitet sich wohl auch die Zugkraft einer weiteren Gründung Altmans ab: Mit der neuen Kryptowährung Worldcoin will er der gesamten Menschheit Zugang zu einem bedingungslosen Grundeinkommen verschaffen, sobald die KI das Arbeiten weitgehend überflüssig gemacht habe – „Kapitalismus für alle“. Zugang erhält nur, wer seine Iris einscannen lässt. Das einzigartige Muster dient als Basis für eine sogenannte World ID, die zukünftig als universaler digitaler Identitätsnachweis dienen soll.
Datenschützer begegnen den hochfliegenden Plänen, gelinde gesagt, mit Skepsis. Auch Kryptowährungsexperten bezweifeln, dass der Kurs des Worldcoin die Wachstumsversprechen einlösen können wird. Denn bisher ist unklar, woher eigentlich Erträge kommen sollen, obwohl das Projekt dezidiert gewinnorientiert angelegt ist. Bekannt ist aber immerhin, mit welchen Margen die Gründer sich selbst bedenken werden.
Warum Kapitalanleger ihren Rechtsschutz überprüfen sollten
Armin-Alexander Fritz | Keine Kommentare12.09.2023
In den letzten Jahren haben sich die Deutschen gegenüber den Kapitalmärkten offener gezeigt als in der Sparbuch-geprägten Vergangenheit. Hin und wieder kommt es jedoch zu Rechtsstreitigkeiten im Rahmen von Aktien- oder Krypto-Investments. Wer dann auf die Unterstützung seiner Rechtsschutzversicherung vertraut, könnte enttäuscht werden – denn Kapitalanlagestreitigkeiten sind in vielen Tarifen ausgeschlossen.
Dass dieser Umstand zahlreichen Versicherten nicht geläufig ist, bestätigt der Versicherungsombudsmann, der bei Konflikten zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern kostenlos vermittelt und Letztere gegebenenfalls zu Leistungen bis zu 10.000 Euro verpflichten kann. Bei dieser Schlichtungsstelle war der Ausschluss von Kapitalanlagestreitigkeiten im Jahr 2022 „besonders beschwerdeträchtig“.
Verkompliziert wird die Lage dadurch, dass die Versicherer unterschiedlich definieren, was eigentlich als Kapitalanlage gilt. Zudem werden häufig Ausnahmen in den Bedingungen verankert. Wer auf Nummer sicher gehen will, beim Engagement an den Börsen vor Rechtsrisiken geschützt zu sein, sollte genau ins Kleingedruckte einer bestehenden oder infrage kommenden Rechtsschutzversicherung schauen (lassen).
Kein „Anti-Bitcoin“: EU-Kommission will digitalen Euro einführen
Armin-Alexander Fritz | Keine Kommentare10.08.2023
Das alltägliche Bezahlen mit Kryptowährungen ist bis heute ein Nischenthema. In erster Linie dürfte das auf die jederzeit möglichen Kurskapriolen von Bitcoin, Ether & Co. zurückzuführen sein, schließlich ist es nicht sehr praktikabel, wenn der Wert des Geldes innerhalb von Minuten deutlich zu- oder abnehmen kann.
Um die potenziellen Vorteile dieser Technologie allen Verbrauchern auf sichere Weise zugänglich zu machen, plant die EU-Kommission die Einführung eines digitalen Euro. Er soll on- und offline verfügbar sein und vor allem per Smartphone zum Einkaufen genutzt werden können. Eine Verzinsung soll verboten werden, zudem sind Guthabenobergrenzen pro Person vorgesehen, damit der digitale Euro nicht als Spekulationsobjekt und „Anti-Bitcoin“ missverstanden wird.
Im Oktober will der EU-Rat entscheiden, ob er den Startschuss für den Digital-Euro gibt – zunächst allerdings für eine Erprobungsphase, denn die geldpolitischen Mühlen mahlen bekanntlich langsam. Vor 2026 dürfte die neue Kryptowährung nicht bei den Bürgern ankommen.
Auf 18 Prozent schätzten die Deutschen die Inflationsrate im Mai dieses Jahres, wie eine Studie des Kreditversicherers Allianz Trade erbrachte. Die offizielle Teuerungsrate betrug dagegen nur 6,1 Prozent. Mit fast zwölf Prozentpunkten klaffen reale und gefühlte Inflation hierzulande deutlich weiter auseinander als in der Eurozone insgesamt (neun Prozentpunkte).
Ausschlaggebend für den Unterschied zwischen Einschätzung und Wirklichkeit ist, dass häufig gekaufte Güter wie Lebensmittel oder Kraftstoff die Verbraucherwahrnehmung dominieren. Preisstabilität oder gar -rückgänge bei anderen Waren und Leistungen bleiben eher unter dem Radar.
Das ist nicht nur ein psychologisches Problem, sondern auch ein konjunkturelles – denn je höher die gefühlte Inflation, desto mehr schränken die Verbraucher ihre Ausgaben ein. „Diese Diskrepanz spielt also gerade für die Wirtschaft und die Unternehmen sowie für die Zinspolitik eine wichtige Rolle“, hebt Jasmin Gröschl, Senior-Volkswirtin bei Allianz Trade, hervor.
Siegeszug der Robo-Advisors gestoppt (oder unterbrochen)
Armin-Alexander Fritz | Keine Kommentare03.07.2023
Es passte ins Bild der immer mächtigeren künstlichen Intelligenz, dass Robo-Advisors im vergangenen Jahr Rekordvolumina vermeldeten. Auf nahezu zwölf Milliarden Euro hatte sich das verwaltete Vermögen in etwa verdoppelt. In diesem Jahr kehrt jedoch Ernüchterung ein: Die Summe, die Anleger den digitalen, vollautomatisierten Vermögensverwaltern anvertraut haben, ist auf 10,5 Milliarden Euro gesunken.
Der Hauptgrund dafür liegt in der durchwachsenen Kapitalmarkt-Performance 2022, die so manches Portfolio schrumpfen ließ. Doch auch Volumenrückgänge – und damit ein struktureller Trend – werden verzeichnet. Eine gewisse Unruhe im Markt, der sich zuletzt konsolidiert und folglich Anbieter verloren hat, dürfte ebenfalls zur Zurückhaltung beitragen. Noch immer unterscheiden sich die Kostenniveaus teilweise stark.
Ob diese Entwicklung lediglich eine Atempause darstellt oder auf eine Marktsättigung hindeutet, lässt sich derzeit ebenso wenig absehen wie der Fortgang der künstlichen Intelligenz insgesamt.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ließ rund 1.000 Erwachsenen in Deutschland jeweils zehn Fragen stellen – darunter zu Zinsen, Inflation, Digitalisierung, Risiken von Finanzprodukten und zur Selbsteinschätzung in Finanzfragen. Auch einfache Rechenaufgaben waren dabei. Die Studie ist Teil einer internationalen Erhebung, die von der OECD koordiniert wird.
Das Ergebnis zeigt, dass hierzulande insbesondere Menschen mit geringem Bildungsgrad sowie Frauen und Senioren deutliche Finanzwissenslücken zeigen. Insgesamt konnte nur rund jeder fünfte Teilnehmer alle Fragen richtig beantworten. Die größte Herausforderung stellte die Zinsrechnung dar. So konnten 42 Prozent der Frauen mindestens eine der beiden Aufgaben zu Zins und Zinseszins nicht lösen, bei den Männern waren es 24 Prozent. Auch in puncto Geldanlage zeigten Frauen größere Wissenslücken.
Die Bundesregierung weiß um dieses sozial brisante Defizit und möchte die Finanzbildung vorantreiben. Wegen der Länderhoheit in Bildungsbelangen hat sie indes auf den mächtigsten Hebel, die schulischen Lehrpläne, keinen Zugriff.
Das „goldene KI-Zeitalter“ sei angebrochen, verkündete Microsoft-Chef Satya Nadella vor Kurzem. Allein sein Unternehmen hat über zehn Milliarden Dollar in OpenAI gesteckt, das hinter ChatGPT steht. Auch IT-Laien dürfte der Quantensprung der künstlichen Intelligenz nicht entgangen sein, der riesiges disruptives Potenzial hat. Somit stellt sich für Anleger die Frage, ob eine Investition in den Megatrend lohnenswert wäre.
Diverse KI-Themenfonds, beispielsweise von LFDE, DWS, Allianz Global Investors, Deka oder Monega, konnten in diesem Jahr bereits satte Wertsteigerungen im zweistelligen Prozentbereich erzielen. Zum ganzen Bild gehört allerdings auch der Fakt, dass die Fonds im letzten Jahr kräftig Federn gelassen hatten. Wer seinem Portfolio KI-Fonds beimischen will, sollte mithin Volatilität aushalten können und einen langfristigen Anlagehorizont mitbringen. Schwerpunkte in den KI-Fondsportfolios bilden IT-Hardware-Hersteller, Internetkonzerne, Cloudanbieter, aber mitunter auch – Tesla. Denn die E-Autos der Zukunft sind rollende Computer.
Rund um den Krypto-Boom der vergangenen Jahre sind unzählige Finanzplattformen und -services entstanden. Wie die spektakuläre Pleite der Handelsplattform FTX im vergangenen Herbst gezeigt hat, sind nicht alle vertrauenswürdig. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt nun explizit vor fünf Unternehmen:
- toncoins-pro.com, laut Eigenwerbung „eines der beliebtesten Bitcoin-Unternehmen der Welt“, verfügt in Deutschland nicht über die erforderliche Lizenz für Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen und weist zudem einige Ungereimtheiten auf.
- Bitcoin Champion ermangelt ebenfalls der nötigen Lizenz nach Kreditwesengesetz (KWG) oder Wertpapierinstitutsgesetz; die Website, der keine Rechtsform und kein Geschäftssitz zu entnehmen waren, wurde mittlerweile abgeschaltet.
- Cryptokasse steht wie die beiden vorgenannten Anbieter laut BaFin unter dem Verdacht, unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen zu erbringen.
- Crypto SuperStar wird von der BaFin ähnlich bewertet: „Die Inhalte auf der Website crypto-superstar.io sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über diese Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.“
- bitcoin UP bietet auf seiner Website weder ein Impressum noch Angaben zu Rechtsform oder Geschäftssitz und verweist in den Bedingungen auf Hongkonger Recht. Auch diese Plattform operiert ohne KWG-Lizenz.
Es sollte keinesfalls im Umkehrschluss angenommen werden, dass hier nicht aufgeführte Unternehmen von der BaFin als seriös eingestuft werden. Vorsicht und gesunder Menschenverstand sollten bei der Wahl einer Krypto-Plattform immer walten.